Freud und Leid in der Bucht

Begonnen von peter-h, November 28, 2009, 14:21:39 NACHMITTAGS

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AndiHam

Hallo,

wie Peter Voigt schon erörterte, müssen Artikel auch bei Ebay der Beschreibung entsprechen.

Ich würde mir auch bei einem einigermassen "geringen" Preis keinesfalls etwas andrehen lassen, was der Bewerbung nicht entspricht.
Mag es auch unabsichtlich so gekommen sein, so würde ich auf eine Rückgabe mit folgender Erstattung des Kaufpreises drängen.

Sollte der Verkäufer das nicht einsehen wollen, so hat man auch bei einem relativ kleinem Warenwert doch eine grosse Anzahl von Möglichkeiten, um sein Recht durchzusetzen.

"Naja ... sind ja nur 50 Euro" wäre meiner Meinung nach das falsche Signal.

Zum Glück habe ich fast all meinen Ebayaktionen immer Glück mit den Käufern oder Verkäufern gehabt, aber in einigen wenigen Fällen habe ich mein Recht auch ohne Juristen durchgesetzt.


Gruß
Andi

Eckhard F. H.

ZitatZum Glück habe ich fast all meinen Ebayaktionen immer Glück mit den Käufern oder Verkäufern gehabt, aber in einigen wenigen Fällen habe ich mein Recht auch ohne Juristen durchgesetzt.

Oh Gott, laß ihn weiter Glück haben und träumen!