Zieralgen und wie man Bilder bei Wikipedia veröffentlicht

Begonnen von Oliver S., April 19, 2010, 23:06:50 NACHMITTAGS

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Oliver S.

Liebe Zieralgenfreunde,
das sind meine ersten Zieralge in diesem Jahr.

Abb. 1 (aus einem nassen Moos, das an einer von einem Bach berieselten Felswand hing.
Cosmarium vexatum ?)


Abb. 2 (aus dem Schlamm einer sumpfigen Schafweide: vielleicht Cosmarium ochthodes? 78x55µm)


Abb. 3 (auch aus dem Schlamm einer sumpfigen Schafweide: ein Closterium 209x48µm)


Abb. 4


Gruß, Oliver

(gern per "Du" )

Lenzenweger

Hallo Oliver,
Bild 1) mit Cosmarium vexatum liegen Sie richtig, Bild 2 würde ich als Cosmarium botrytis ansprechen, es sollte aber die Struktur der Zellwand über die ganze Fläche untersucht werden, Bild 3 ist Cl. moniliferum und Bild 4 ist Netrium oblongum var. cylindricum.
Freundliche Grüße
R. Lenzenweger   

Oliver S.

Vielen Dank!
Oliver S.
(gern per "Du" )

Oliver S.

#3
Hallo,
weil ich es oftmals sehr schade finde, dass sorgsam gemachte und mühevoll bestimmte Bilder wieder in der Versenkung verschwinden, habe ich hier mal was "verewigt":

http://de.wikipedia.org/wiki/Netrium ,
http://de.wikipedia.org/wiki/Penium oder auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Closterium

Falls jemand Interesse daran haben sollte, dort auch mal ein
Bild zu veröffentlichen,
so wird´s gemacht:


1. In Wikipedia einen Artikel suchen, in den das Bild passt.

2. Auf der linken Seite unter "Werkzeuge"das Feld "Hochladen" anklicken. (Falls man bei Wikipedia noch nicht angemeldet ist, muss das vorher noch erledigt werden. Das geht hier: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Spezial:Anmelden&type=signup)

3. Bilddatei auf dem eigenen Computer auswählen (geeignetem Dateitformate: png, gif, jpg, jpeg, xcf, pdf, mid, ogg, ogv, svg, djvu, oga.) .

4. Durch Einfügen eines Lizenzbaustein versichern, dass man alle Rechte für das Bild an die Allgemeinheit abtritt  allen die es wünschen, ein uneingeschränktes Nutzungsreicht einräumt. Das geht z.B. durch das Eifügen des folgenden Bausteins:

{{Bild-GFDL-Neu}}

(vgl dazu auch http://de.wikipedia.org/wiki/GNU-Lizenz_f%C3%BCr_freie_Dokumentation)

5. Bild hochladen

6. den Namen der auf WP hochgeladenen Bilddatei kann man nun in einen Artikel einfügen, indem man den Artikel aufruft, in den "Seite Bearbeiten" Modus wechselt und dann im Bereich der Taxobox den Namen der Datei und eine Bildbeschreibung einfügt
Beispiel ("Einzufügendes hier fett und kursiv:

{{Taxobox
.
.
.
| Bild             = Netrium oblongum var. cylindricum.jpg
| Bildbeschreibung = ''Netrium oblongum var. cylindricum''
}}


Klar hat man die Rechte für seine Bilder dann an die Allgemeinheit abgetreten dann das alleinige Nutzungsrecht verloren, wenn man aber eh nicht vorhat, das Bild irgend wann mal bei Christies & Co zu versteigern oder anderweitig zu verkaufen, ist das m.M.n verschmerzbar.
Dafür ist es doch auch ein schönes Gefühl zu wissen, dass sich viele andere an der eigenen Arbeit erfreuen können. Ich habe z.B. 2005 mal ein Hornmoos fotografiert, dass heute, obwohl es sicher kein Meisterwerk ist, auf der halben Welt in entsprechenden WP-Artikeln zu sehen ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Anthoceros_levis.jpg.


Gruß,
Oliver S.
(gern per "Du" )

Klaus Henkel

Zitat von: Oliver S. in April 30, 2010, 09:09:46 VORMITTAG

Klar hat man die Rechte für seine Bilder dann an die Allgemeinheit abgetreten, wenn man aber eh nicht vorhat sie irgend wann mal meistbietend bei Christies & Co zu versteigern, ist das vielleicht noch verschmerzbar.

Hat man nicht! Nach deutschem Recht sind stets alle Rechte an einem Werk, das durch das Urheberrechtsgesetz geschützt ist (was hier der Fall ist), stets an seinen Schöpfer gebunden, sie sind unveräußerlich! Selbstverständlich kann man ein Recht zur Verwendung, zB zur einmaligen oder mehrmaligen Veröffentlichung jemandem einräumen oder andere Genehmigungen erteilen. Aber "abtreten" kann man "seine Rechte" nicht, geht nicht, das wäre ein nicht zulässiges Rechtsgeschäft und damit nichtig.

ZitatDafür ist es doch auch ein schönes Gefühl zu wissen, dass sich viele andere an der eigenen Arbeit erfreuen können. Ich habe z.B. mal 2005 ein Hornmoos fotografiert, dass heute, obwohl es sicher kein Meisterwerk ist, auf der halben Welt in entsprechenden WP-Artikeln zu sehen ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Anthoceros_levis.jpg.

Die vielen anderen dürfen das Bild nur anschauen, aber nicht verwenden, z.B. zur Veröffentlichung, weil die Rechte dafür für immer und allezeit beim Fotografen liegen - oder bei seinen Erben.

Gruß KH

treinisch

Zitat von: Klaus Henkel in April 30, 2010, 09:46:33 VORMITTAG
Zitat von: Oliver S. in April 30, 2010, 09:09:46 VORMITTAG

Klar hat man die Rechte für seine Bilder dann an die Allgemeinheit abgetreten, wenn man aber eh nicht vorhat sie irgend wann mal meistbietend bei Christies & Co zu versteigern, ist das vielleicht noch verschmerzbar.

Hat man nicht! Nach deutschem Recht sind stets alle Rechte an einem Werk, das durch das Urheberrechtsgesetz geschützt ist (was hier der Fall ist), stets an seinen Schöpfer gebunden, sie sind unveräußerlich! Selbstverständlich kann man ein Recht zur Verwendung, zB zur einmaligen oder mehrmaligen Veröffentlichung jemandem einräumen oder andere Genehmigungen erteilen. Aber "abtreten" kann man "seine Rechte" nicht, geht nicht, das wäre ein nicht zulässiges Rechtsgeschäft und damit nichtig.

Hallo Herr Henkel,

so schnell geht das mit der Nichtigkeit einer Willenserklärung nun auch wieder nicht! Im Streitfall wäre der tatsächliche Wille der
Parteien zu ergründen:

§133 BGB ,,Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften."
§157 BGB ,,Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern."

Die Rechtsfolgen für die Vertragsparteien und vor allem für den Benutzer des Bildes sind damit definitiv deutlich milder als bei einfacher Nichtigkeit.

Was die Verkehrssitte angeht hat es gerade ein vielbeachtetes Urteil des BGH gegeben: Urteil vom 29. April 2010 – I ZR 69/08 – Vorschaubilder

Zitat
ZitatDafür ist es doch auch ein schönes Gefühl zu wissen, dass sich viele andere an der eigenen Arbeit erfreuen können. Ich habe z.B. mal 2005 ein Hornmoos fotografiert, dass heute, obwohl es sicher kein Meisterwerk ist, auf der halben Welt in entsprechenden WP-Artikeln zu sehen ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Anthoceros_levis.jpg.

Die vielen anderen dürfen das Bild nur anschauen, aber nicht verwenden, z.B. zur Veröffentlichung, weil die Rechte dafür für immer und allezeit beim Fotografen liegen - oder bei seinen Erben.

Das ist – hinsichtliche des Anschauens – vermutlich in so fern nicht zutreffend, als dass Oliver ja ganz klar nicht auf seine Rechte verzichtet hat, sondern ausdrücklich den Gebrauch des Bildmaterials unter den Bestimmungen der GFDL an alle die es gern möchten lizenziert hat.

Das Prinzip der Unveräußerlichkeit des Urheberrechts ist in diesem und ähnlich gelagerten Fällen also nicht einschlägig. Ganz im Gegenteil, ist gerade dieses Problem, dass es nicht nur in D gibt, einer der Gründe für die Existenz des Copyleft.

Herzliche Grüße

Timm Reinisch
Gerne per Du!

Meine Vorstellung.

Oliver S.

Liebe Juristen,
wenn ich Euch recht verstehe, bedeutet das, dass man seine Rechte an einem Bild nicht verliert, sondern dass man jedem einräumt, es beliebig zu nutzen.
Der Unterschied zu meiner Formulierung oben besteht also scheinbar darin, dass man auch als Autor eines so lizenzierten Bildes dieses weiter nutzen kann, (was man als Teil der Allgemeinheit ja auch gedurft hätte) und dass man als Autor genannt werden muss.

Wie dem auch sei, sehe ich keinen Grund, die Lizenz nicht zu erteilen, wenn man nicht vor hat, mit den Bildern Geld zu verdienen.
Gruß, Oliver

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http://www.mikroskopie-forum.de/index.php?topic=5755.0
(gern per "Du" )